Offtopic: Schöll AG und die Kopie der Seminarbeschreibungen, Teil 2

Nachdem ich 2009 im Beitrag http://www.tutego.de/blog/javainsel/2009/05/offtopic-content-klau-der-scholl-ag/ von dem “Entlehnen” meiner Semianarbeschreibungen berichtet habe, ist mir ganz entgangen, von dem Ausgang zu berichten.

Genau einen Tag vor dem Ablauf meiner gesetzten Zweiwochenfrist kommt ein Fax vom einer Anwalts-Sozietät in Darmstadt. (Über die Qualität der Web-Seite und der Rechtschreibung (“Angiffen”, “Umstrukturierunvon”) kann man streiten. Und “in englisch und französisch” schreibt man eigentlich “in Englisch und Französisch”, da als Substantive gebrauchte Adjektive und Partizipien großgeschrieben werden.)

Anstatt das ein Verantwortlicher der Schöll AG sagt; “Sory, dummer Fehler, kommt nicht wieder vor” gibt es kein Schuldeingeständnis. Schlimmer ist die Erklärung, mit der sich Schöll rauswinden will. Der Rechtsanwalt schreibt: “Unser Mandantin war aufgrund der zuvor geführten Gespräche zudem der Auffassung, Sie seien mit den Inhalten einverstanden. Wir werten Ihre E-Mail insoweit als Kündigung einer bestehenden Nutzungsberechtigung […]”. Ohne Frage gab es keine “zuvor geführten Gespräche” und von einer “bestehenden Nutzungsberechtigung” auszugehen ist falsch.

Daher habe ich nach dem Faxempfang am Freitag (29.05.2009) eine E-Mail an Schöll gesendet mit den Fragen

  1. wie viele Gespräche wir geführt haben,
  2. mit wem ich welches Gespräch geführt habe,
  3. zu welchem Zeitpunkt die Gespräche stattfanden und
  4. welchen Inhalt die Gespräche hatten.

Auf eine Antwort warte ich bis heute.

Rechtsanwalt Dr. Becker vertritt die Meinung, dass mein Inhaltsverzeichnis nicht “die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreicht”. Die gängigen Urteile beziehen sich jedoch auf Inhaltsverzeichnisse von Büchern, nicht aber auf die Inhalte von Seminarbeschreibungen. Die Frage der Schöpfungshöhe und damit die des Urheberrechts müsste ein Gericht erst klären. Gibt es mangelnde Schöpfungshöhe, also das, was Dr. Becker hier durchscheinen lässt, gilt die Gemeinfreiheit. Das heißt, es gilt kein Urheberrecht und jeder könnte von jedem den Seminarinhalte übernehmen. Darüber wäre Schöll sicherlich auch nicht glücklich, wenn ich deren Seminareinhalte auf meine Webseite setze. Und das Problem der unerlaubten Leistungsübernahme ist hier noch nicht einmal angesprochen.

In der Summe halte ich die Öffentlichkeitsarbeit der Schöll AG für ein Desaster. Es zeigt sich immer, wie wenig Eier Unternehmen in der Hose habe um kurz und knapp “Sorry” zu sagen. Stattdessen ignorieren Unternehmen wie die Schöll AG Anfragen und schicken feige einen Anwalt vor. Naja, seit 3 Jahre ist die Sache abgeschlossen und Schöll hat fix eigene Seminarbeschreibungen aufgebaut. Die sind auch immer noch auf dem Stand von 2009 …

Es ist niemals schwieriger, das rechte Wort zu finden, als wenn man sich schämt.
– François de La Rochefoucauld (1613 – 1680)

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